Die Zollerklärung muss spätestens 1 Stunde vor dem Abflug bzw. vor der Ankunft per übermittelt werden. Das Unterlassen der Zollanmeldung oder eine Falschdeklaration steht nach geltenden Bestimmungen unter Strafe.
Hinweis Zollvorschriften: Unterhaltsarbeiten an Flugzeugen, sowie Waren des Reiseverkehrs ausserhalb der geltenden Freimengen und der geltenden Wertfreigrenze sind mittels QuickZoll App für den Reiseverkehr zu veranlagen.
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